Selbständigkeit und Umsatzsteuer
Die Frage, die ich mir seit langem stelle, ist: ist die Umsatzsteuer, die nur gewisse sog. Selbständige in der Realwirtschaft trifft, verfassungswidrig?
Was finden Sie an der Umsatzsteuer ungerecht?
Mir persönlich erscheint es unangemessen, daß unser Staat von den Gesamt-Einnahmen (also dem sog. 'Umsatz', nicht: Gewinn (!), also unabhängig von den jeweiligen Betriebsausgaben (!)) der sog. 'Selbständigen', also der Personen, auf die die Kriterien des UStGs zutreffen, sich knapp 16 % von vornherein nimmt (ohne eine Gegenleistung, versteht sich), dh knapp 16 Cent von jedem eingenommenen Euro,
insbesondere vor diesem Hintergrund (Zitat: Quelle: www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/unternehmen-machten-2019-mehr-u… bzw. Unternehmen machten 2019 mehr Umsatz | Deutsche Bundesbank):
'Die Ertragslage deutscher Unternehmen außerhalb des Finanzsektors (Anmerkung, dh: Realwirtschaft) war 2019 kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gut. Insgesamt verdienten die deutschen Unternehmen im Jahr 2019 durchschnittlich 4,3 Cent je Euro Umsatz, schreibt die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht. Das entspricht einer sogenannten Umsatzrendite von 4,3 Prozent vor Gewinnsteuern. 2018 betrug die Umsatzrendite ebenfalls 4,3 Prozent.
4,3 % Umsatz-Rendite, vor (!) Gewinnsteuern, bedeutet, daß jede/r Unternehmer/in von jedem eingenommenen Euro durchschnittlich lediglich 4,3 Cent (Gewinn) erhält und dann darauf noch die weiteren Steuern bezahlen muß, obwohl es bereits schon 16 % an USt, also 16 Cent für jeden eingenommenen Euro (ohne Berücksichtigung der Betriebsausgaben (!)), an den Fiskus gezahlt hat! Die bereits bezahlte USt kann und wird auch nicht auf die noch zu zahlenden Steuern angerechnet...!
Allein schon durch die USt verdient der Fiskus (im Regelfall) an den Unternehmen fast das 4-fache dessen, was Unternehmer/innen der Realwirtschaft durchschnittlich - vor Gewinnsteuern!!! - verdienen! Saftig, nicht wahr?
Wie kommt man auf knapp 16 %? Ganz einfacher Dreisatz: 19/119* = 15,97/100 = ca. 16/100 = 16 %
* = 19 % USt auf 100 % Bemessungsgrundlage ('Entgelt') obendrauf ergibt einen Marktpreis von 119 % (100 % Entgelt + 19 % USt = 119 % Marktpreis).
Ins Verhältnis gesetzt USt : Marktpreis = 19 % : 119 % = 19/119, umgerechnet in % = ca. 16/100 = ca. 16 %.
Und welche betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen hätte ein Wegfall der Umsatzsteuer für Sie und Ihr Unternehmen?
Ich sammele die an diesem Thema Interessierten, zB auch bei Facebook.
Wie könnte man aus einer wirtschaftlichen Schwächephase herauskommen?
Vllt könnte helfen, daß diejenigen, die sich das leisten können, einfach neue Produkte und Dienstleistungen ausprobieren und testen? :)